Richterkollegium

Richterkollegium
Rịch|ter|kol|le|gi|um, das:
Gesamtheit aller an einem 1Gericht (1 a) tätigen Richter (1).

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Rịch|ter|kol|le|gi|um, das: Gesamtheit aller an einem 1Gericht (1 a) tätigen ↑Richter (1).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Abweichende Meinung — Mit dem Begriff Sondervotum wird die abweichende Meinung eines oder mehrerer Richter bei der Entscheidungsfindung eines Spruchkörpers bezeichnet, die mit der mehrheitlichen Auffassung nicht übereinstimmt. Sondervoten kommen in zwei Arten vor: das …   Deutsch Wikipedia

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  • Aktenvortrag — Der juristische Begriff Aktenvortrag auch Kurzvortrag bezeichnet die Einführung der Zuhörer, meist Vorgesetzte in der öffentlichen Verwaltung oder ein Richterkollegium durch den Vortragenden in den Sach und Streitstand einer Rechtssache. Der… …   Deutsch Wikipedia

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